Do 10 Jan 2008
Recht und Ordnung auch in Second Life: Was kommt nach den Banken?
Geschrieben von life ra unter Alle Artikel
Dass Second Life kein rechtsfreier Raum ist, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Wie die Reglementierung Linden Labs allerdings ins virtuelle Leben eingreift, erzeugt erneut Unmut. Hintergrund ist das Verbot von Bankgeschäften mit Zinsgewährung ab 22.01.2008, wie im Linden Blog mitgeteilt wurde. (wir berichteten)
Linden Lab setzt damit wieder einmal nur nationales/internationales Recht um, wie es bereits beim Glücksspielverbot geschehen ist.
Auch in Deutschland darf sich eine Bank nur so nennen und auftreten, wenn dies in Übereinstimmung mit dem deutschen Kreditwesengesetz geschieht. Würde ein Institut nach deutschem Recht eine Bankerlaubnis besitzten und dieses Linden Lab mitteilen, würde es auch nach diesem Stichtag seine Dienste in gewohnter Form anbieten dürfen. Alle anderen dürfen dann z.B. keine Zinsen mehr gewähren.
Auch wenn die Institute bisher in einer rechtlich dunkelgrauen Zone operierten, so steht die kurze Fristsetzung wieder entgegen allen Verbraucherbedürfnissen. Die kurze Zeitspanne führt zwangsläufig zu einem Ansturm an den Terminals der Institute, was zur Folge haben kann, dass die Geldreserven hierfür nicht ausreichen, was wiederum den Druck erhöht seine Einlagen frühzeitig abzuheben. Selbst seriöse Institute können dadurch in Zahlungsnot geraten, zumal an die Betreiber keine Vorabinfo erging.
Problematisch wird diese Vorgehensweise für SL vor allem durch den Imageschaden in der Öffentlichkeit. Zu oft hat die Negativ-Presse in der Vergangenheit am Ansehen Second Lifes gekratzt. Rechtssicherheit kann Linden Lab nicht garantieren, zu ungewiss ist die Rechtslage in vielen Bereichen. Offensichtliche Verstöße gegen international gültige Vereinbahrungen und Gesetze - wie z.B. das Urheberrecht - können recht einfach vermieden werden. In anderen Fällen wird es schon schwieriger. Natürlich gelten die Gesetze/Verordnungen der Serverstandorte, für Deutsche gilt natürliche auch deutsches Recht. Hinzu kommen dürften bei Geschäften und Dienstleistungen die Rechte aus dem Ursprungsland des Leistungsempfängers. Und was, wenn die deutsche Rechtssprechung virtuelle Waren mit realer Ware gleichsetzt… gilt dann das Fernabsatzgesetz bei SLExchange?
Einige Fragen wird die Zeit beantworten. Vielen Problemen kann man schon heute aus dem Weg gehen, wenn man die Second Life Präsenzen wie eine Website betrachtet. Was dort verboten ist, wird auch in einem dreidimensionalen Web nicht erlaubt sein. Linden Lab täte auf jeden Fall gut daran, Ankündigungen, Verbote und die Wirksamkeit von Gesetzen frühzeitig mitzuteilen, um das zweite Leben etwas zuverlässiger, planbarer und durchsichtiger zu machen.
Wie sieht die Betreiberfirma wohl die (in den meisten US-Staaten verbotene) Prostitution, der als Escort-Services getarnten Dienstleister in Second Life? Ich sehe das nächste Verbot auf SL zukommen…
Weblink:
Original-Meldung im Linden Blog
Hier gehts zum Kreditwesengesetz
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1 Kommentar für “ Recht und Ordnung auch in Second Life: Was kommt nach den Banken? ”
Kommentare:
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17. Januar 2008 um 17:35
Das Fernabsatzgesetz (bzw. heute § 312b BGB) dürfte tatsächlich anwendbar sein - egal, ob man virtuelle Waren nun als “Waren” oder “Dienstleistungen” ansieht.
Fraglich ist über dies, ob nicht Linden selbst als Bank gelten muss.