Fr 28 Mrz 2008
Vorstellung des Second Life Brand Centers / Linden Lab gibt neue Markenschutzrichtlinien heraus
Geschrieben von life ra unter Alle Artikel
(PC) Am 24.03.2008 verkündete Linden Lab im offiziellen Linden Blog weitreichende Änderung hinsichtlich der Nutzungsbedingungen der eingetragenen Wort- und Bildmarken.
Zeitgleich startete das neue „inSL Logo Programm“. Im Second Life Brand Center geht es weniger um die Erstellung eigener Marken, als um den Schutz der Marke/n von Linden Research, Inc.
90 Tage räumt LL jedem Nutzer der Marken ein, um die aktuellen Richtlinien umzusetzen!
Für die Verwendung des neuen inSL-Logos zu den aktuellen Lizenbedingungen ist eine Registrierung mit Adresse und Telefonnummer notwendig. Nur SL-Residents können daran teilnehmen. Die Lizenz ist derzeit kostenlos und gilt ein Jahr. Alle anderen Logos, insbesondere das Eye-in-Hand-Logo, aber auch die immer noch angebotenen Fansite-Logos aus dem Fansite-Toolkit, dürfen nicht mehr verwendet werden. Für Journalisten gelten spezielle Ausnahmen mit strengen Auflagen. Jegliche andere Nutzung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch LL.
Auch für die Nennung der Marken gibt es nun eigene Vorschriften. So ist es z.B. nicht gestattet die Schreibweisen „SecondLife“ oder „2nd Life“ zu verwenden und für alle verwendeten Marken soll der Hinweis “__________ and __________ are trademarks of Linden Research, Inc.” erfolgen. Bei der ersten Nennung im Fließtext empfiehlt sich ebenfalls eine Kennzeichnung, auch wenn dies außerhalb der USA von Linden Lab® nicht gefordert wird.
Wortmarken und Markennamen sind zur Zeit: Second Life® , Second Life Grid™, SL™, Linden™, LindeX™ und Linden Lab®, aber auch SLurl™, Teen Second Life™, Your World. Your Imagination.™ , WindLight® und einige andere. Auch Wortschöpfungen unter Verwendung eines Markennamens müssen als solche gekennzeichnet werden (z.B. Linden Dollar).
Kein Markenname darf als Teil einer eigenen Marke oder als Domainname registriert werden. Eine Ausnahme bilden SL und inSL. In Verbindung mit einer Marke, einem Markennamen oder mindestens zwei allgemeinen Substantiven, dürfen diese auch in Domainnamen verwendet werden.
Hintergrund der Markenschutzpolitik ist die Wahrung der Marken und deren Wert, weshalb auch andere Aspekte, die eine Verwechslungsgefahr beinhalten, wie das “Look-and-Feel” einer Webseite, zu berücksichtigen sind.
Weblinks:
Linden Blog
Brand Center
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