urteil.jpgDass auch das zweite Leben rechtliche Grenzen hat, musste Robert Leatherwood aus Florida am eigenen Leib erfahren. Ein Hersteller von Erotikartikeln hatte den Mann verklagt, schreibt die Welt in ihrer Onlineausgabe.

Hier findet ihr einen Auszug des Artikels über diesen Fall.

“Vor einem Gericht in Florida ist eine Markenrechtsverletzung in der virtuellen Welt von „Second Life“ verhandelt worden. Streitobjekt in dem kuriosen, aber durchaus ernst zu nehmenden Fall ist das virtuelle Sexspielzeug “Sex Gen“. Das Sexspielzeug wurde von Avatar Volkov Catteneo, im wirklichen Leben Robert Leatherwood, kopiert und in Second Life angeboten.

Es handelt sich dabei um ein Programm, das es ermöglicht, Avatare mit Genitalien auszustatten, damit sie in der Computerwelt Sex haben können. Üblicherweise tragen die virtuellen Figuren Kleidung – und haben keinen Geschlechtsverkehr. Kevin Alderman, Geschäftsführer des Erotikhandels Eros LLC, entwickelte „Sex Gen“, um diesem Missstand abzuhelfen. Als er mit seinem Avatar Stroker Serpentine in der Second-Life-Welt unterwegs war, entdeckte er, dass in der virtuellen Welt schwunghafter Handel mit Kopien seines Sexspielzeugs getrieben wurde. Er sah seine Markenrechte verletzt und klagte gegen den Avatar Volkov Catteneo, der das Produkt verhökerte.

Einigung vor Gericht
Nachdem ermittelt worden war, wer sich tatsächlich hinter Volkov verbirgt, trafen sich die Streitparteien vor Gericht. Das Gericht regte eine Einigung an. Leatherwood durfte die Produkte zwar nicht mehr vertreiben, eine Geldstrafe wurde allerdings auch nicht verhängt. Dem Sexpsielzeug-Hersteller Kevin Alderman reicht das nicht. Er geht in Berufung. Er will grundsätzlich verhindern, dass Markenrechte in virtuellen Welten verletzt werden. Es gibt bereits einen weiteren Fall in New York.”

Meldung auf Welt.de